I. Fachliche Eignung
Diese Voraussetzung erfüllen Sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Nachweise in Form von Zeugnissen oder Zertifikaten sind dafür erforderlich. Die erlernten Fähigkeiten, optimalerweise ergänzt durch fachpraktische Erfahrung, bilden die Grundlage, um in dem betreffenden Bildungsbereich ausbilden zu dürfen und selbstverständlich auch zu können.
II. Persönliche Eignung
Ihre sozialen Kompetenzen sind hier gefordert. Der persönliche Umgang mit Auszubildenden aller Bildungsebenen steht dabei im Vordergrund. Kommunikationsstärke, Geduld und eine strukturierte Arbeitsweise zählen gleichermaßen dazu, wie die Fähigkeit Menschen zu motivieren und auf verschiedene Persönlichkeiten diverser Altersgruppen empathisch einzugehen.
III. Pädagogische Eignung
Selbstverständlich muss pädagogisches Personal eine dementsprechende Befähigung besitzen und auch nachweisen. Die Ausbildereignung stellt das Mindestmaß einer pädagogischen Qualifikation dar und ist eine Alternative, beispielsweise zu einem Lehramtsstudium, mit erheblich weniger Aufwand.
1. Sich im zu unterrichtende Thema auskennen
- das Thema / Fachthema können / beherrschen
- es didaktisch und strukturiert vermitteln können
- Erfahrungen, bestenfalls auch aus der Praxis
2. Unterrichtmaterial vorhalten / erstellen
- Materialien zur Unterrichtsgestaltung
- Präsentationen und Anschauungsmittel
- Teilnehmerunterlagen / Handouts
- Übungen, Aufgaben, ggfls. Klausuren
- bei Onlineschulungen alles digitalisiert
3. Projektabhängige Qualifikationen
- für das zu vermittelnde Thema die notwendigen
Qualifikationen „auf dem Papier“ nachweisen können
- ggfls. Referenzen / Nachweise über Berufserfahrung
4. Curriculum / Lehrplan
- den gesamten Lehrplan des (Teil)Projektes abdecken
- vollständige Wissensvermittlung (Praxis / Theorie)
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